
Die Falsche Namensangabe stellt gemäß {§|111|owig_1968|juris} OWiG eine Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht nur dann dar, wenn dies gegenüber einer „zuständigen Behörde“ bei Ausübung ihres Amtes erfolgt. Eine Begehung der Ordnungswidrigkeit ist im privaten Verkehr nicht möglich. == Geschichte und geschützte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Namensangabe
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